Blauzungenkrankheit (Stand 14.08.2024)
Alle Bundesländer haben nun den Status „frei vom Virus der Blauzungenkrankheit (Serotypen 1-24)“ verloren. Innerhalb Deutschlands gelten damit keine Verbringungsbeschränkungen für empfängliche Arten mehr.
Empfängliche Tiere (Rinder, Schafe, etc. können ohne weitere Untersuchungen bzw. Maßnahmen innerhalb Deutschlands verbracht werden, wenn sie nicht klinisch krank erscheinen. Das gilt auch für Betriebe, die Ausbrüche zu verzeichnen haben.
Seit 07.06.2024 sind vorübergehend drei Impfstoffe im Rahmen einer Notfallzulassung einsetzbar, die jedoch ab der Zulassung regulärer Impfstoffe gegen BTV-3 in der EU nicht mehr verwendet werden dürfen.
Seit 07.06.2024 sind vorübergehend drei Impfstoffe im Rahmen einer Notfallzulassung einsetzbar, die jedoch ab der Zulassung regulärer Impfstoffe gegen BTV-3 in der EU nicht mehr verwendet werden dürfen.
