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Öffentliche  Zustellung  durch  Bekanntmachung  einer  Benachrichtigung  an Herrn Christoph Schultheis  nach § 1 des Verwaltungszustellungsgesetzes (LVwZG) für das Land Rheinland-Pfalz i.V.m § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) in der jeweils gültigen Fassung 

Die Rechtswahrungsanzeige  (Aktenzeichen5/51.4.36100/B/24681/26 ) der  Kreisverwaltung Altenkirchen  –  Abteilung  5  –  vom 30.07.2026, für Herrn Christoph Schultheis, aktuell unbekannten Aufenthalts, liegen zur Abholung durch den Empfänger oder eines Bevollmächtigten während der Öffnungszeiten in der Abteilung 5 in der Kreisverwaltung Altenkirchen, Parkstraße 1, 57610 Altenkirchen, Zimmer 235 bereit. 

Die oben angegebenen Schriftstücke werden hiermit gemäß § 1 LVwZG i.V.m. § 10VwZG öffentlich zugestellt. Sie gelten gemäß §10 Abs. 2 S. 6 VwZG als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung dieser Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustellung durch die öffentliche Bekanntmachung Fristen in  Gang setzen  kann,  nach  deren  Ablauf  Rechtsverluste drohen können.

Altenkirchen, den 11.08.2026

Im Auftrag

gez. Selda Gayir

12.08.2026 
Behördennummer 115

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Kontakt

Parkstraße 1
57610 Altenkirchen
Telefon:  02681/81-0
Telefon:  115 (einheitliche Behördennummer)
Fax:  02681/812000
E-Mail:  post@kreis-ak.de

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