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Öffentliche Zustellung durch Bekanntmachung einer Benachrichtigung an Herrn Danijel Habulan nach § 1 des Verwaltungszustellungsgesetzes (LVwZG) für das Land Rheinland-Pfalz iVm § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) in der jeweils gültigen Fassung

Die Anhörung (Aktenzeichen: 30/133-034752) der Kreisverwaltung Altenkirchen – Abteilung 3 – vom 10.09.2026 für Herrn Danijel Habulan, früher wohnhaft Koblenzer Straße 2 in 57539 Bruchertseifen, jetzt unbekannten Aufenthalts, liegt zur Abholung durch den Empfänger oder eines Bevollmächtigten während der Öffnungszeiten in der Abteilung 3, in der Kreisverwaltung Altenkirchen, Parkstraße 1, 57610 Altenkirchen, Zimmer 49 bereit. 

Das oben angegebene Schriftstück wird hiermit gemäß § 1 LVwZG iVm § 10 VwZG öffentlich zugestellt. Es gilt gemäß §10 Abs. 2 letzter Satz VwZG als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung dieser Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustellung durch die öffentliche Bekanntmachung Fristen in Gang setzen kann, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Altenkirchen, den 10.09.2026

Im Auftrag

gez. Lara Günther

10.09.2026 
Behördennummer 115

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Kontakt

Parkstraße 1
57610 Altenkirchen
Telefon:  02681/81-0
Telefon:  115 (einheitliche Behördennummer)
Fax:  02681/812000
E-Mail:  post@kreis-ak.de

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