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Darf ein Bewohner mit MRSa am Gemeinschaftsleben einer stationären Pflegeeinrichtung oder vergleichbaren Einrichtung teilnehmen?

Einrichtungsbezogene Besonderheiten in stationären Pflegeeinrichtungen:
Soziale Kontakte zu Mitbewohnern und Besuchern unterliegen keinen Einschränkungen. Mobile Bewohner mit besiedelten chronischen Wunden/Tracheostoma/Harnwegsbesiedlungen können am Gemeinschaftsleben teilnehmen, wenn Hautläsionen/offene Wunden verbunden sind, das Tracheostoma abgedeckt ist und bei medizinischer Indikation zur Harnableitung geschlossene Systeme verwendet werden.
Behördennummer 115

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Kontakt

Parkstraße 1
57610 Altenkirchen
Telefon:  02681/81-0
Telefon:  115 (einheitliche Behördennummer)
Fax:  02681/812000
E-Mail:  post@kreis-ak.de

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