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Darf ein mit MRGN-(ESBL)-besiedeltes Kind den Regelkindergarten beziehungsweise die Regelschule besuchen?

Es besteht keine gesetzliche Pflicht  zur Information der Kindergarten-/Schulleitung, über die MRGN-Besiedlung ihres Kindes ( siehe IfSG). Zur Aufrechterhaltung des Vertrauensverhältnisses, ist dies jedoch zu erwägen. In diesem Falle sollten Sie die Kindergarten-/Schulleitung darauf hinweisen, dass diese Information strengstens vertraulich zu behandeln ist.
Behördennummer 115

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Parkstraße 1
57610 Altenkirchen
Telefon:  02681/81-0
Telefon:  115 (einheitliche Behördennummer)
Fax:  02681/812000
E-Mail:  post@kreis-ak.de

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