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Darf ich als Zahnarzt Patienten behandeln, wenn ich MRSA-Träger bin?

Grundsätzlich ja. Allein aus einem MRSA-Nachweis lassen sich für einen Beschäftigten in medizinischen Einrichtungen keine generellen Tätigkeits- oder gar Beschäftigungsverbote ableiten. Voraussetzung ist bei patientennahen Tätigkeiten die Einhaltung der allgemeinen Basishygienemaßnahmen unter Berücksichtigung der jeweiligen Lokalisation der Besiedlung und der Risiken für den Patienten. Kritisch ist die Behandlung von Patienten mit einem erhöhtem Risiko eine MRSA Besiedlung zu erleiden, insbesondere abwehrgeschwächte Patienten. Das genaue Vorgehen sollte mit dem Gesundheitsamt und evtl. einem Facharzt für Mikrobiologie besprochen werden.
Behördennummer 115

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