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Darf ich im Pflegeheim bei der Arbeit meine Privatkleidung tragen?

Wenn sichergestellt ist, dass bei der Arbeit getragene Privatkleidung ordnungsgemäß aufbereitet und nur in der Einrichtung getragen wird, kann diese unter folgenden Voraussetzungen getragen werden:

  • beim Tragen in Arbeitsbereichen mit geringen Hygieneanforderungen, z.B. in Seniorenwohnungen.
  • Ordnungsgemäße Lagerung der Schmutzwäsche bis zum Waschgang.
  • Keine Waschung von getragener Kleidung im privathäuslichen Bereich.
  • Die Kleidung muss so beschaffen sein, dass ein desinfizierendes Waschverfahren möglich ist.
  • Chemo-thermisch oder thermisch-desinfizierende Aufbereitung durch die Einrichtung bzw. Fremdwäscherei.

Grundsätzlich ist bei einer zu erwartenden Kontamination immer Schutzkleidung anzulegen, die vom Arbeitgeber zu stellen ist.

Behördennummer 115

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Parkstraße 1
57610 Altenkirchen
Telefon:  02681/81-0
Telefon:  115 (einheitliche Behördennummer)
Fax:  02681/812000
E-Mail:  post@kreis-ak.de

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