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Darf ich zum Zahnarzt oder meinem Hausarzt, wenn ich MRSA habe?

Ja, sie dürfen zum Zahnarzt oder Hausarzt, sollten den Praxen auf jeden Fall mitteilen, dass Sie MRSA besiedelt sind, damit entsprechende Vorsichtsmaßnahmen getroffen werden können. Hierzu gehören, dass Sie wenn möglich einen Termin gegen Ende der Sprechstunde erhalten, Bereiche mit denen Sie direkt Kontakt hatten desinfiziert werden und ggf. Schutzkleidung angelegt wird.
Behördennummer 115

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Kontakt

Parkstraße 1
57610 Altenkirchen
Telefon:  02681/81-0
Telefon:  115 (einheitliche Behördennummer)
Fax:  02681/812000
E-Mail:  post@kreis-ak.de

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