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Hier finden Sie nachfolgend die Antrangsvordrucke für die Erlaubnis nach § 27 Sprengstoffgesetz sowie für die Genehmigung eines Feuerwerks.

Näheres zu der Erlaubnis nach § 27 Sprengstoffgesetz können Sie unter dem Eintrag "Sprengstofferlaubnis" finden. Hier ist auch der Onlinedienst verlinkt.

Weitere Informationen zu der Genehmigung eines Feuerwerks können Sie unter dem Eintrag "Feuerwerk/ Genehmigungerwerk" nachlesen.

Vordrucke

1)Antrag auf Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung - (PDF / 429 kB)
2)Antrag Erlaubnis § 27 SprengG - (PDF / 459 kB)
3)Anlage nach § 27 SprengG - (PDF / 457 kB)
4)Bescheinigung nach § 27 SprengG - (PDF / 391 kB)
5)Genehmigung Feuerwerk - (PDF / 509 kB)
Behördennummer 115

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Parkstraße 1
57610 Altenkirchen
Telefon:  02681/81-0
Telefon:  115 (einheitliche Behördennummer)
Fax:  02681/812000
E-Mail:  post@kreis-ak.de

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