Öffentliche Zustellung durch Bekanntmachung einer Benachrichtigung an Herrn Dominik Gordon Karl Wolff nach § 1 des Verwaltungszustellungsgesetzes (LVwZG) fürdas Land Rheinland-Pfalz i. V. m. § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) in derjeweils gültigen Fassung
Die Rechtswahrungsanzeige (Aktenzeichen: 5/51.4.36131/W/23742/26) der Kreisverwaltung
Altenkirchen – Abteilung 5 – vom 09.07.2026 für Herrn Dominik Gordon Karl Wolff, liegt zur
Abholung durch den Empfänger oder eines Bevollmächtigten während der Öffnungszeiten in
Zimmer 232 (Haupthaus) der Kreisverwaltung Altenkirchen, Parkstraße 1, 57610
Altenkirchen bereit.
Das oben angegebene Schriftstück wird hiermit gemäß § 1 LVwZG i.V.m. § 10 VwZG
öffentlich zugestellt. Es gilt gemäß § 10 Abs. 2 S. 6 VwZG als zugestellt, wenn seit dem Tag
der Bekanntmachung dieser Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Es wird darauf
hingewiesen, dass die Zustellung durch die öffentliche Bekanntmachung Fristen in Gang
setzen kann, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Altenkirchen, den 21.07.2026
Im Auftrag
gez. Anna Richter
