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Duldung

Als Duldung wird nach dem deutschen Ausländerrecht die Bescheinigung über eine "vorübergehende Aussetzung der Abschiebung" ausreisepflichtiger Ausländer bezeichnet. Eine Duldung verschafft dem Ausländer keinen rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland; der Geduldete muss weiterhin das Bundesgebiet verlassen, es wird aber vorübergehend davon abgesehen, die Ausreisepflicht mit dem Zwangsmittel der Abschiebung durchzusetzen. Bei den Menschen ohne einen Aufenthaltstitel sind also die offen ausreisepflichtigen von denen mit vorübergehender Aussetzung zu unterscheiden. Bei den ausreisepflichtigen Menschen ohne Duldung kann auch von einer Dunkelziffer ausgegangen werden.

Anzahl der im AZR zum 31.12.2017 registrierten Menschen mit Duldung: 166.068

Anzahl der im AZR registrierten ausreisepflichtigen Menschen ohne Duldung: 62.791

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