Öffentliche Zustellung durch Bekanntmachung einer Benachrichtigung an Frau Elena Draghici nach § 1 des Verwaltungszustellungsgesetzes (LVwZG) für das Land Rheinland-Pfalz iVm § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) in der jeweils gültigen Fassung
Der Gebührenbescheid (Aktenzeichen: AK-IA 447) der Kreisverwaltung Altenkirchen – Abteilung 3 – vom 10.08.2026 für Frau Elena Draghici, früher wohnhaft: 57080 Siegen, Bergstraße 75, jetzt unbekannten Aufenthalts, liegt zur Abholung durch den Empfänger oder eines Bevollmächtigten während der Öffnungszeiten in der Abteilung 3, in der Kreisverwaltung Altenkirchen, Zulassungsbehörde, Rathausstraße 12, 57610 Altenkirchen, Zimmer 7 bereit.
Das oben angegebene Schriftstück wird hiermit gemäß § 1 LVwZG iVm § 10 VwZG öffentlich zugestellt. Es gilt gemäß §10 Abs. 2 letzter Satz VwZG als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung dieser Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustellung durch die öffentliche Bekanntmachung Fristen in Gang setzen kann, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Altenkirchen, den 01.09.2026
Im Auftrag
gez. Ina Neubauer
