Information zum Thema fachkundige Stellungnahme bzw. Tragfähigkeitsprüfung
Wer sich selbständig machen möchte und auf Grund eines Anspruchs auf Leistungen von der Agentur für Arbeit Überbrückungsgeld oder Ich-AG-Mittel beantragt, ist verpflichtet von einer fachkundigen Stelle ein Gutachten zur Tragfähigkeit der Gründungsidee einzuholen. Den Existenzgründerinnen und –gründern ist oftmals unklar, wie sie hierbei vorgehen sollen und was zu beachten ist.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit hat eine Kurzübersicht erstellt, die über die „fachkundige Stellungnahme“ einfach und übersichtlich informiert. Aus der Information geht hervor, wie der Antragsteller beim Einholen einer Stellungnahme vorgehen sollte, wer eine Stellungnahme erstellt und worauf diese Stellen bei der Tragfähigkeitsprüfung besonders achten. Außerdem wird aufgeführt, welche Unterlagen bei der Agentur für Arbeit benötigt werden.
Interessenten finden das Informations-Blatt auf der Homepage des BMWA unter www.existenzgruender.de. Hier ist unter der Rubrik „Weg in die Selbständigkeit“ der Link „Gründung planen“ und anschließend der Link „Übersichten“ zu wählen. Die zweiseitige Information ist auch bei der WFG erhältlich unter der Tel.: 02681 / 81 – 3900, Fax: 02681 / 3904 oder per E-Mail: info@wfg-kreis-ak.de.
