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Muss ich die Kindergarten- bzw. Schulleitung informieren, wenn mein mit MRSA-besiedeltes Kind diese Einrichtungen besucht?

Es besteht keine gesetzliche Pflicht zur Information der Kinder- garten-/Schulleitung über die MRSA-Besiedlung ihres Kindes (siehe IfSG). Zur Aufrechterhaltung des Vertrauensverhältnisses ist dies jedoch zu erwägen. In diesem Falle sollten sie die Schulleitung darauf hinweisen, dass diese Information strengstens vertraulich zu behandeln ist.

Behördennummer 115

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Telefon:  115 (einheitliche Behördennummer)
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