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Muss ich die Kindergarten- bzw. Schulleitung informieren, wenn mein mit MRSA-besiedeltes Kind diese Einrichtungen besucht?

Es besteht keine gesetzliche Pflicht, zur Information der Kindergarten-/Schulleitung über die MRSA-Besiedlung ihres Kindes (siehe IfSG). Zur Aufrechterhaltung des Vertrauensverhältnisses ist dies jedoch zu erwägen. In diesem Falle sollten sie die Kindergarten-/Schulleitung darauf hinweisen, dass diese Information strengstens vertraulich zu behandeln ist.

Behördennummer 115

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Telefon:  02681/81-0
Telefon:  115 (einheitliche Behördennummer)
Fax:  02681/812000
E-Mail:  post@kreis-ak.de

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