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Ist bei mit 3 bzw.4 MRGN besiedelten Kindern und Jugendlichen außerhalb von Intensivstationen eine Einzelzimmerisolierung erforderlich?

Bei Besiedlung oder Infektionen von Kindern und Jugendlichen mit 3 MRGN und 4 MRGN ist eine Einzelzimmerisolierung zwingend erforderlich.

Behördennummer 115

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Parkstraße 1
57610 Altenkirchen
Telefon:  02681/81-0
Telefon:  115 (einheitliche Behördennummer)
Fax:  02681/812000
E-Mail:  post@kreis-ak.de

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