Öffentliche Zustellung durch Bekanntmachung einer Benachrichtigung an Herr Ivan Kostelnyi nach § 1 des Verwaltungszustellungsgesetzes (LVwZG) für das Land Rheinland-Pfalz i.V.m § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) in der jeweils gültigen Fassung
Die Anhörungen (Aktenzeichen: (5/51.4.36138/K/24938/26 und 5/51.4.36138/K/24937/26) der Kreisverwaltung Altenkirchen – Abteilung 5 – vom 07.08.2026 für Herr Ivan Kostelnyi, liegen zur Abholung durch den Empfänger oder eines Bevollmächtigten während der Öffnungszeiten in Zimmer 236 (Haupthaus) der Kreisverwaltung Altenkirchen, Parkstraße 1, 57610 Altenkirchen bereit.
Das oben angegebene Schriftstück wird hiermit gemäß § 1 LVwZG i.V.m. § 10 VwZG öffentlich zugestellt. Es gilt gemäß § 10 Abs. 2 S. 6 VwZG als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung dieser Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustellung durch die öffentliche Bekanntmachung Fristen in Gang setzen kann, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Altenkirchen, den 07.08.2026
Im Auftrag
gez. Nils Radmer
