Öffentliche Zustellung durch Bekanntmachung einer Benachrichtigung an Frau Janita Baldus nach § 1 des Verwaltungszustellungsgesetzes (LVwZG) für das Land Rheinland-Pfalz i.V.m § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) in der jeweils gültigen Fassung
Den Aufhebungsbescheid (Aktenzeichen: 5/51.3.109/M/03904/20) der Kreisverwaltung Altenkirchen – Abteilung 5 – vom 08.09.2026 für Frau Janita Baldus, liegt zur Abholung durch den Empfänger oder eines Bevollmächtigten während der Öffnungszeiten in Zimmer 235 (Haupthaus) der Kreisverwaltung Altenkirchen, Parkstraße 1, 57610 Altenkirchen bereit.
Das oben angegebene Schriftstück wird hiermit gemäß § 1 LVwZG i.V.m. § 10 VwZG öffentlich zugestellt. Es gilt gemäß § 10 Abs. 2 S. 6 VwZG als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung dieser Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustellung durch die öffentliche Bekanntmachung Fristen in Gang setzen kann, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Altenkirchen, den 01.10.2026
Im Auftrag
gez. Christine Schneider
