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Können Beschäftigte im Gesundheitswesen, die MRSA-positiv sind, aus medizinisch-fachlicher Sicht ihre Berufe ohne eine Gefährdung von Patienten weiter ausüben?

Grundsätzlich ja. Voraussetzung ist bei patientennahen Tätigkeiten die Einhaltung der allgemeinen Basishygienemaßnahmen unter Berücksichtigung der jeweiligen Lokalisation der Besiedlung und der Risiken für die Patienten. Allein aus einem MRSA-Nachweis lassen sich für einen Beschäftigten in medizinischen Einrichtungen keine generellen Tätigkeits- oder gar Beschäftigungsverbote ableiten.
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