Öffentliche Zustellung durch Bekanntmachung einer Benachrichtigung an Herr KellyWayne Shook nach § 1 des Verwaltungszustellungsgesetzes (LVwZG) für das LandRheinland-Pfalz i.V.m § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) in der jeweilsgültigen Fassung
Die Anhörung (Aktenzeichen: 5/51.3.178/S/05290/23_2) der Kreisverwaltung Altenkirchen – Abteilung 5 – vom 30.09.2026 für Herr Kelly Wayne Shook, liegt zur Abholung durch den Empfänger oder eines Bevollmächtigten während der Öffnungszeiten in Zimmer 236 (Haupthaus) der Kreisverwaltung Altenkirchen, Parkstraße 1, 57610 Altenkirchen bereit.
Das oben angegebene Schriftstück wird hiermit gemäß § 1 LVwZG i.V.m. § 10 VwZG öffentlich zugestellt. Es gilt gemäß § 10 Abs. 2 S. 6 VwZG als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung dieser Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustellung durch die öffentliche Bekanntmachung Fristen in Gangsetzen kann, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Altenkirchen, den 30.09.2026
Im Auftrag
gez. Lea Langenbach
