Landratswahl 2027
Die Amtszeit des Landrats des Landkreises Altenkirchen, Dr. Peter Enders, endet mit Ablauf des 31.08.2027. Aus diesem Grund ist im nächsten Jahr die Wahl einer neuen Landrätin bzw. eines neuen Landrates durchzuführen. Der Wahltermin wurde durch die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion auf
Sonntag, den 11. April 2027
festgelegt. Erhält bei der Wahl kein Bewerber mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, so findet am Sonntag, dem 02. Mai 2027 eine Stichwahl statt.
Wahlberechtigt bei der Wahl zum Landrat sind nach § 1 Absatz 1 Kommunalwahlgesetz alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes und alle Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die am Tage der Stimmabgabe
1. das 18. Lebensjahr vollendet haben,
2. seit mindestens drei Monaten im Landkreis Altenkirchen eine Wohnung, bei mehreren Wohnungen
ihre Hauptwohnung haben und
3. nicht nach § 2 KWG vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
2. seit mindestens drei Monaten im Landkreis Altenkirchen eine Wohnung, bei mehreren Wohnungen
ihre Hauptwohnung haben und
3. nicht nach § 2 KWG vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Wahlvorschläge sind bis spätestens Montag, den 22. Februar 2027, 18.00 Uhr (Ausschlussfrist) bei dem Kreiswahlleiter, Kreisverwaltung Altenkirchen, Parkstraße 1, 57610 Altenkirchen einzureichen. Formulare zur Einreichung der Wahlvorschläge sind bei der Kreisverwaltung Altenkirchen erhältlich und können u.a. per E-Mail an wahlen@kreis-ak.de angefordert werden.
Weitere Informationen zu Kommunal- und Direktwahlen finden Sie auf den Internetseiten des Landeswahlleiters:
Bekanntmachungen:
09.09.2026
