LANDTAGSWAHL 2026
Am Sonntag, dem 22. März 2026, findet die Wahl zum 19. Landtag von Rheinland-Pfalz statt. Die Wählerinnen und Wähler bestimmen nach den Grundsätzen einer mit der Personenwahl verbundenen Verhältniswahl für die nächsten fünf Jahre die Zusammensetzung des rheinland-pfälzischen Landesparlamentes.
Gemäß Artikel 79 der Landesverfassung von Rheinland-Pfalz ist der Landtag das vom Volk gewählte oberste Organ der politischen Willensbildung.
Wahlverfahren
Die Wahlen sind allgemein, gleich, unmittelbar, geheim und frei, also demokratisch.
Das bedeutet, dass grundsätzlich jeder und jede volljährige Bürger/-in direkt die Kandidaten, dabei frei in seiner/ihrer Wahlentscheidung, wählen darf. Dabei hat jede Stimme das gleiche Gewicht und durch die Wahlurnen und Wahlkabinen bleibt die Wahl, die der/die Einzelne trifft, auch geheim.
Der rheinland-pfälzische Landtag besteht, vorbehaltlich möglicher Überhang- und Ausgleichsmandate, aus 101 Abgeordneten. Diese werden im Rahmen der so genannten "personalisierten Verhältniswahl" gewählt.
Die Wählerinnen und Wähler haben dabei zwei Stimmen, mit der einen Stimme - der Wahlkreisstimme - wählen sie 52 Abgeordnete aufgrund von Wahlvorschlägen in den Wahlkreisen, mit der anderen Stimme - der Landesstimme - die verbleibenden 49 Abgeordneten nach Landes- oder Bezirkslisten (§ 26 Landeswahlgesetz).
Die 101 Sitze werden auf die Parteien und Wählervereinigungen im Verhältnis der für sie abgegebenen Landesstimmen verteilt. Dabei bleiben Listen unberücksichtigt, die landesweit weniger als fünf Prozent der Stimmen erhalten haben (Fünf-Prozent-Klausel).
Gleichzeitig wird in jedem der 52 Wahlkreise mit den Wahlkreisstimmen je ein Abgeordneter gewählt. Gewählt ist der Bewerber mit den meisten Stimmen, d.h. die einfache Mehrheit genügt. Für die Wahlkreisbewerber gilt die landesweite Fünf-Prozent-Klausel nicht. Somit können auch parteiunabhängige Einzelbewerber gewählt werden oder Bewerber von Parteien oder Wählervereinigungen, die landesweit an der Fünf-Prozent-Klausel gescheitert sind.
Jede Partei oder Wählervereinigung mit mehr als fünf Prozent der Stimmen erhält von den 101 Abgeordnetensitzen so viele, wie ihr nach ihrem Landesstimmen-Anteil zusteht. Hiervon werden die Sitze der von der Partei oder Wählervereinigung errungenen Wahlkreismandate abgezogen. Die verbleibenden Sitze werden aus der Landes- oder Bezirksliste in der dort festgelegten Reihenfolge besetzt.
Nähere Informationen zum Wahlverfahren finden Sie hier: https://www.wahlen.rlp.de/fileadmin/wahlen.rlp.de/dokumente-wahlen/ltw/LW2026_Wahlsystem.pdf
Wahlkreis 1 - Betzdorf/Kirchen(sieg)
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Dieser umfasst vom Landkreis Altenkirchen (Westerwald) die Verbandsgemeinden Daaden-Herdorf, Kirchen (Sieg) und Betzdorf-Gebhardshain sowie vom Westerwaldkreis die Verbandsgemeinde Rennerod. |
Wahlkreis 2 - Altenkirchen (Westerwald)
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Dieser umfasst vom Landkreis Altenkirchen (Westerwald) die Verbandsgemeinden Altenkirchen-Flammersfeld, Hamm (Sieg) und Wissen. |
Informationen für Parteien
Auf der Seite des Landeswahlleiters finden Sie weitere Informationen zum Wahlvorschlagsrecht, zur Aufstellung von Wahlbewerberinnen und Wahlbewerbern und zur Einreichung von Wahlvorschlägen: https://www.wahlen.rlp.de/landtagswahl/fuer-wahlberechtigte-und-parteien
Ebenso finden Sie unter https://www.wahlen.rlp.de/landtagswahl/fuer-wahlberechtigte-und-parteien/formulare die Formulare für die Einreichung von Kreiswahlvorschlägen im PDF- bzw. Word-Format zum Download.
Bekanntmachungen
Bekanntmachungen des Landeswahlleiters können unter https://www.wahlen.rlp.de/landtagswahl/bekanntmachungen eingesehen werden.
Bekanntmachungen des Kreiswahlleiters für die Wahlkreise 1 und 2 finden Sie hier in der Rubrik „Öffentliche Bekanntmachungen“
