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Öffentliche Zustellung durch Bekanntmachung einer Benachrichtigung an Herrn Leon Müller nach § 1 des Verwaltungszustellungsgesetzes (LVwZG) für das Land Rheinland-Pfalz i. V. m.  § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) in der jeweils gültigen Fassung

Die Rechtswahrungsanzeige gemäß § 7 Unterhaltsvorschussgesetz (Aktenzeichen: 5/51.4.36126/J/25444/26) der Kreisverwaltung Altenkirchen – Abteilung 5, Sachgebiet Unterhaltsvorschuss – vom 08.10.2026 für Herrn Leon Müller, geb. am 17.05.2006, früher wohnhaft: 57647 Nistertal, Auf dem Berg 26, jetzt unbekannten Aufenthalts, liegt zur Abholung durch den Empfänger oder eines Bevollmächtigten während der Öffnungszeiten in der Abteilung 5 (Jugend und Familie, Sachgebiet Unterhaltsvorschuss), in der Kreisverwaltung Altenkirchen, Parkstraße 1, 57610 Altenkirchen, Zimmer 232 bereit.

Die oben angegebenen Schriftstücke werden hiermit gemäß § 1 LVwZG i. V. m. § 10 VwZG öffentlich zugestellt. Sie gelten gemäß §10 Abs. 2 letzter Satz VwZG als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung dieser Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustellung durch die öffentliche Bekanntmachung Fristen in Gang setzen kann, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Altenkirchen, den 16.10.2026

Im Auftrag

gez.

Sascha Böhmer

21.10.2026 
Behördennummer 115

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Parkstraße 1
57610 Altenkirchen
Telefon:  02681/81-0
Telefon:  115 (einheitliche Behördennummer)
Fax:  02681/812000
E-Mail:  post@kreis-ak.de

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