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Müssen Schuhe beim Betreten des VRE-Patientenzimmers abgedeckt werden?

Es ist äußerst unwahrscheinlich, dass (nosokomiale) Infektionen vom Fußboden ausgehen. Die Anwendung von Überschuhen ist - wie auch bei anderen MRE - nicht erforderlich.
Behördennummer 115

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57610 Altenkirchen
Telefon:  02681/81-0
Telefon:  115 (einheitliche Behördennummer)
Fax:  02681/812000
E-Mail:  post@kreis-ak.de

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