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Müssen die Eltern beziehungsweise die Schulleitung das Gesundheitsamt informieren, wenn ein Kind mit MRSA-Besiedlung die Schule Besucht

Es muss keine Benachrichtigung des Gesundheitsamtes seitens der Eltern beziehungsweise der Einrichtung erfolgen, falls ein mit MRSA-besiedeltes Kind den Kindergarten beziehungsweise die Schule besucht.
Um die allgemein bestehende Unsicherheit in Bezug auf diese Situation zu beseitigen, ist es jedoch sinnvoll, sich den Rat der Experten des Gesundheitsamtes einzuholen. Die Informationen werden natürlich seitens des Gesundheitsamtes streng vertraulich behandelt.

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57610 Altenkirchen
Telefon:  02681/81-0
Telefon:  115 (einheitliche Behördennummer)
Fax:  02681/812000
E-Mail:  post@kreis-ak.de

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