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Müssen die Eltern den Kindergarten beziehungsweise die Schule über die Besiedlung ihres Kindes mit MRGN (ESBL) informieren?

Gesetzlich sind die Eltern nicht verpflichtet den Kindergarten beziehungsweise die Schule über die Besiedlung ihres Kindes mit MRGN (ESBL) zu informieren. Wenn sich die Eltern zur Aufrechterhaltung des Vertrauensverhältnisses entschließen, die Information der Schulleitung mitzuteilen, muss dies streng vertraulich behandelt werden.

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Telefon:  02681/81-0
Telefon:  115 (einheitliche Behördennummer)
Fax:  02681/812000
E-Mail:  post@kreis-ak.de

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