Hilfsnavigation

Seitenoptionen

 |  Schrift
  |  Kontrast
info-punkt

Volltextsuche

Inhalt


MRSA und Arbeitsschutz: Fragen

  1. Wurden Infektionen mit MRSA bereits als Berufskrankheit anerkannt?

  2. Besteht eine gesetzliche Meldepflicht für den Arzt, wenn dieser Kenntnis über die chronische MRSA Besiedlung (Kolonisation) eines Beschäftigten erlangt?
  3. Besteht beim Vorliegen einer MRSA-Besiedlung, die nur zufällig im Rahmen einer Screeninguntersuchung bei einem im Gesundheitsdienst Beschäftigten festgestellt wurde und die keinerlei Symptome verursacht, der begründete Verdacht und damit die Indikation zur Erstellung einer Berufskrankheiten-Anzeige?

  4. Können Beschäftigte im Gesundheitswesen, die MRSA-positiv sind, aus medizinisch-fachlicher Sicht ihre Berufe ohne eine Gefährdung von Patienten weiter ausüben?
  5. Welche Maßnahmen müssen MRSA-positive Beschäftigte zum Schutz der Patienten durchführen?
  6. Welche Maßnahmen müssen MRSA-positive Beschäftigte zum Schutz der Patienten durchführen?
  7. Kann eine zuständige Behörde ein Tätigkeitsverbot für Träger von MRSA aussprechen und wie unterscheidet es sich vom Beschäftigungsverbot?
  8. Haben Beschäftigte im Gesundheitsdienst und der Wohlfahrtspflege grundsätzlich die Pflicht, Arbeitgebern, Vorgesetzten und Betriebsärzten ihre chronische MRSA-Kolonisation bei der Einstellung zu offenbaren oder auch in der Folge bekannt zu geben?
  9. Kann der Arbeitgeber zum Schutze besonders gefährdeter Patienten, z.B. auf onkologischen Stationen, den Einsatz des Beschäftigten in diesem Bereich davon abhängig machen, dass eine entsprechende Untersuchung durchgeführt wurde?

  10. Wann sind MRSA Screening-Untersuchungen bei Beschäftigten im Gesundheitsdienst und der Wohlfahrtspflege sinnvoll und wann sind diese duldungspflichtig?

  11. Wer trägt die Kosten wenn ein Beschäftigter möchte, dass eine Screening-Untersuchung bei ihm durchgeführt wird (Wunschuntersuchung)?
  12. Übernimmt die Kasse die Sanierungskosten, wenn vor einer planbaren (=elektiven) Operation MRSA nachgewiesen wird und der betreuende niedergelassene Arzt eine MRSA-Dekolonisierung aus präventiver Sicht ambulant (=vor der stationären Aufnahme) machen will?
  13. Sind spezielle Schutzmaßnahmen bei der sozialen Kinderbetreuung (KiTa, Kindergrippe) MRSA-positiver Kinder nötig?

  14. Welche Arbeitsschutzmaßnahmen sind zu empfehlen um eine Besiedlung mit MRSA bei der Nutztierhaltung (insbesondere Schweine, Mastkälber und Geflügel), zu vermeiden?
  15. Welche Maßnahmen zur Expositionsminimierung bzgl. MRSA ST 398 sind in der Tierhaltung möglich/sinnvoll?
  16. Wurde eine Infektion mit MRSA ST 398 bereits als Berufskrankheit anerkannt?
  17. Wie wird die Gefährdung von Beschäftigten in der Tierhaltung, Träger von MRSA ST398 bei der Krankenhausaufnahme berücksichtigt?

  18. Was ist der Unterschied zwischen Arbeitskleidung und Schutzkleidung in Pflegeberufen?

  19. Welche Schutzkleidung benötige ich bei einem Patienten im Behandlungsraum?

  20. Ist es erlaubt, Arbeitskleidung aus dem Pflegeheim mit nach Hause zu nehmen und dort zu waschen?

  21. Warum dürfen in der Pflege keine Uhren, Ringe, künstliche Fingernägel usw. an Unterarmen, bzw. Händen getragen werden?

 

Behördennummer 115

Schnellzugriffe



Kontakt

Parkstraße 1
57610 Altenkirchen
Telefon:  02681/81-0
Telefon:  115 (einheitliche Behördennummer)
Fax:  02681/812000
E-Mail:  post@kreis-ak.de

Kontaktformular
Ins Adressbuch exportieren