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Öffentliche Zustellung durch Bekanntmachung einer Benachrichtigung an Frau Mandy Lange nach § 1 des Verwaltungszustellungsgesetzes (LVwZG) für das Land Rheinland-Pfalz i. V. m. § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) in der jeweils gültigen Fassung

Die Rechtswahrungsanzeige (Aktenzeichen: 5/51.4.36131/R/24999/26 und R/25000/26) der Kreisverwaltung Altenkirchen – Abteilung 51.3 – vom 24.08.2026 für Frau Mandy Lange, früher wohnhaft in 57537 Wissen, Hachenburger Str. 4, jetzt unbekannten Aufenthalts, liegen zur Abholung durch die Empfängerin oder eines Bevollmächtigten während der Öffnungszeiten in der Abteilung 51.3, in der Kreisverwaltung Altenkirchen, Parkstraße 1, 57610 Altenkirchen, Zimmer 232 bereit.

Die oben angegebenen Schriftstücke werden hiermit gemäß § 1 LVwZG i. V. m. § 10 VwZG öffentlich zugestellt. Es gilt gemäß §10 Abs. 2 letzter Satz VwZG als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung dieser Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustellung durch die öffentliche Bekanntmachung Fristen in Gang setzen kann, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Altenkirchen, den 24.08.2026

Im Auftrag

gez. Anna Richter

24.08.2026 
Behördennummer 115

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Kontakt

Parkstraße 1
57610 Altenkirchen
Telefon:  02681/81-0
Telefon:  115 (einheitliche Behördennummer)
Fax:  02681/812000
E-Mail:  post@kreis-ak.de

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