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Auch in diesem Jahr werden zu St. Martin wieder in vielen Gemeinden des Landkreises Altenkirchen die alljährlichen Martinsfeuer abgebrannt. Zulässig ist hierbei aber nur die Verwendung von Astschnitt, naturbelassenem Holz (Paletten, Kisten etc.) und trockenem Stroh.

Andere Materialien wie beispielsweise Altreifen, Sperrabfall, behandelte oder beschichtete Hölzer und Abfälle aller Art sind nicht erlaubt. Martinsfeuer dürfen nicht als „billige Abfallentsorgungsmöglichkeit für brennbare Abfälle verstanden werden“ ,so Konrad Schwan Erster Kreisbeigeordneter des Landkreises.

Damit das Brennmaterial möglichst trocken bleibt, sollte die Feuerstelle am besten erst wenige Tage vor dem Abbrennen aufgeschichtet werden und vor dem Entzünden im Idealfall sogar nochmal einmal umgeschichtet werden. Dadurch wird vermieden, dass sich Kleintiere in einem vermeintlichen Winterquartier eingenistet haben.



03.11.2017 
Behördennummer 115

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