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Muss ich das Gesundheitsamt informieren, wenn mein mit MRGN (ESBL)-besiedeltes Kind den Kindergarten beziehungsweise die Schule besucht?

Sie müssen das Gesundheitsamt nicht darüber informieren, wenn Ihr mit MRGN(ESBL)-besiedeltes Kind den Kindergarten oder die Schule besucht. Es ist jedoch sinnvoll, dass Sie sich bei den Experten des Gesundheitsamtes über die Verhaltensmaßnahmen informieren. Die Information über die Besiedlung wird seitens des Gesundheitsamtes natürlich streng vertraulich behandelt.

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57610 Altenkirchen
Telefon:  02681/81-0
Telefon:  115 (einheitliche Behördennummer)
Fax:  02681/812000
E-Mail:  post@kreis-ak.de

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