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Muss ich einen Haarschutz, bzw. Mund-nasenschutz tragen beim Betreten des VRE-Patientenzimmers?

Das Tragen eines Mund-Nasenschutzes oder einer Haube ist üblicherweise nicht erforderlich.
Behördennummer 115

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Fax:  02681/812000
E-Mail:  post@kreis-ak.de

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