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Muss mein Angehöriger als MRGN-Träger im altenheim isoliert gepflegt werden?

Nein. Als Träger von 3 MRGN ist in Altenpflegeheimen nur die strikte Anwendung der Basishygienemaßnahmen erforderlich. Im Falle eines 4 MRGN-Trägers entsprechen die Maßnahmen dem eines MRSA-Besiedelten/-Infizierten Bewohners. Es ist in der Regel keine Einzelzimmerunterbringung erforderlich und keinesfalls darf der Betroffene generell von Gemeinschaftsveranstaltungen ausgeschlossen werden. Es sollte in jedem Fall Rücksprache mit dem zuständigen Gesundheitsamt erfolgen.

Behördennummer 115

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Parkstraße 1
57610 Altenkirchen
Telefon:  02681/81-0
Telefon:  115 (einheitliche Behördennummer)
Fax:  02681/812000
E-Mail:  post@kreis-ak.de

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