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Nach wievielen negativen Abstrichen kann die Isolierpflege aufgehoben werden?

Während des Krankenhausaufenthaltes müssen 3 negative Kontrollabstriche von den vorher positiv getesteten Stellen, entnommen frühestens 3 Tage nach Beendigung der antibiotischen Therapie, vorliegen, bevor die Isolationspflege aufgehoben werden kann.
Nach den aktuellen KRINKO-Empfehlungen vom Juni 2014 ist die dreitägige Pause zwischen der Therapie/Sanierung und den Abstrichkontrollen nicht mehr zwingend erforderlich.
Behördennummer 115

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Kontakt

Parkstraße 1
57610 Altenkirchen
Telefon:  02681/81-0
Telefon:  115 (einheitliche Behördennummer)
Fax:  02681/812000
E-Mail:  post@kreis-ak.de

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