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Nachdem im Rechtsstreit über die Häufigkeit und den Umfang der Untersuchungspflichten eines klagenden Brunnenbetreibers das Verwaltungsgericht Koblenz Mitte März aufgrund eines rein formalen Aspekts zu dem Ergebnis kam, dass die fraglichen Bescheide des Kreises für den Betroffenen hinsichtlich der Pflanzenschutzmittel nicht bestimmt genug seien, hat nun das Oberverwaltungsgericht die Berufung in dieser Angelegenheit zugelassen.

Der Landkreis hatte als Beklagter wegen des Urteils der Koblenzer Richter, das nicht rechtskräftig geworden ist, Anfang April einen Antrag auf Zulassung der Berufung gestellt.

Als Begründung führte der Kreis an, dass aus behördlicher Sicht ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils bestünden, vor allem wegen des vom Verwaltungsgericht vorgenommenen Eingriffs in den Beurteilungsspielraum des Gesundheitsamtes und es sich daneben um eine Rechtssache von grundsätzlicher Bedeutung handele.

Das Oberverwaltungsgericht hat nun vor wenigen Tagen beschlossen, dass die Berufung des Kreises gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts vom 15. März wegen ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit des Urteils zugelassen wird.

Somit wird der Rechtsstreit als Berufungsverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz fortgesetzt.



03.08.2017 
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