Öffentliche Zustellung durch Bekanntmachung einer Benachrichtigung an Herrn Ralf Gramm nach § 1 des Verwaltungszustellungsgesetzes (LVwZG) für das Land Rheinland-Pfalz iVm § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) in der jeweils gültigen Fassung
Der Gebührenbescheid (Aktenzeichen: AK-HG 20) der Kreisverwaltung Altenkirchen – Abteilung 3 – vom 17.06.2026 für Herrn Ralf Gramm, früher wohnhaft: 57583 Nauroth, Kirchstraße 3b, jetzt unbekannten Aufenthalts, liegt zur Abholung durch den Empfänger oder eines Bevollmächtigten während der Öffnungszeiten in der Abteilung 3, in der Kreisverwaltung Altenkirchen, Zulassungsbehörde, Rathausstraße 12, 57610 Altenkirchen, Zimmer 7 bereit.
Das oben angegebene Schriftstück wird hiermit gemäß § 1 LVwZG iVm § 10 VwZG öffentlich zugestellt. Es gilt gemäß §10 Abs. 2 letzter Satz VwZG als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung dieser Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustellung durch die öffentliche Bekanntmachung Fristen in Gang setzen kann, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Altenkirchen, den 17.07.2026
Im Auftrag
gez. Ina Neubauer
