Öffentliche Zustellung durch Bekanntmachung einer Benachrichtigung an Herr Patrick Reuter nach § 1 des Verwaltungszustellungsgesetzes (LVwZG) für das Land Rheinland-Pfalz i.V.m § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) in der jeweils gültigen Fassung
Die Rechtswahrungsanzeigen (Aktenzeichen: 5/51.4.36131/R/25158/26 und R/25161/26) der Kreisverwaltung Altenkirchen – Abteilung 5 – vom 16.09.2026 für Herrn Patrick Reuter, liegen zur Abholung durch den Empfänger oder eines Bevollmächtigten während der Öffnungszeiten in Zimmer 232 (Haupthaus) der Kreisverwaltung Altenkirchen, Parkstraße 1, 57610 Altenkirchen bereit.
Das oben angegebene Schriftstück wird hiermit gemäß § 1 LVwZG i.V.m. § 10 VwZG öffentlich zugestellt. Es gilt gemäß § 10 Abs. 2 S. 6 VwZG als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung dieser Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustellung durch die öffentliche Bekanntmachung Fristen in Gang setzen kann, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Altenkirchen, den 23.09.2026
Im Auftrag
gez. Anna Richter
