Öffentliche Zustellung durch Bekanntmachung einer Benachrichtigung an Herr StevenPhlippen nach § 1 des Verwaltungszustellungsgesetzes (LVwZG) für das LandRheinland-Pfalz i.V.m § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) in der jeweilsgültigen Fassung
Die Anhörung (Aktenzeichen: 5/51.4.36132/A/24997/26) der Kreisverwaltung Altenkirchen – Abteilung 5 – vom 22.09.2026 für Herr Steven Phlippen, liegt zur Abholung durch den
Empfänger oder eines Bevollmächtigten während der Öffnungszeiten in Zimmer 237(Haupthaus) der Kreisverwaltung Altenkirchen, Parkstraße 1, 57610 Altenkirchen bereit.
Das oben angegebene Schriftstück wird hiermit gemäß § 1 LVwZG i.V.m. § 10 VwZG öffentlich zugestellt. Es gilt gemäß § 10 Abs. 2 S. 6 VwZG als zugestellt, wenn seit dem Tag
der Bekanntmachung dieser Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustellung durch die öffentliche Bekanntmachung Fristen in Gang
setzen kann, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Altenkirchen, den 22.09.2026
Im Auftrag
gez. Sabine Weißenfels
