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Unterscheidet sich das Vorgehen bei einer stationären Behandlung bei Kindern und Jugendlichen von Erwachsenen?

Bei Besiedlung oder Infektion von Kindern und Jugendlichen mit 3 MRGN und 4MRGN ist eine Einzelzimmerisolierung zwingend erforderlich. Bei Erwachsenen ist bei 3 MRGN eine Einzelzimmerisolierung nur in Risikobereichen erforderlich.

Behördennummer 115

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Telefon:  02681/81-0
Telefon:  115 (einheitliche Behördennummer)
Fax:  02681/812000
E-Mail:  post@kreis-ak.de

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