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Was ist zu tun, wenn ein in der Pflege tätiger Krankenhausmitarbeiter trotz mehrerer Sanierungsversuche nicht von der MRSA-Trägerschaft befreit werden kann?

Wenn die Sanierung einer MRSA-positiven Schwester/Pfleger oder Ärztin/Arzt trotz Ausschöpfung aller Möglichkeiten (Behandlung sanierungshemmender Bedingungen wie z.B. Hautveränderungen, Wunden; Durchführung zweier sachgerechter Sanierungen, Ausschluss von MRSA-Quellen in der Umgebung) nicht möglich ist, sollte der Betroffene nicht für Tätigkeiten mit intensivem Patientenkontakt eingesetzt werden. Welche Einsatzmöglichkeiten im Einzelfall bestehen, sollte mit den Verantwortlichen unter Einbeziehungenn von Experten (Mikrobiologen, Hygieniker, Gesundheitsamt, Betriebsarzt) entschieden werden.
Behördennummer 115

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Telefon:  02681/81-0
Telefon:  115 (einheitliche Behördennummer)
Fax:  02681/812000
E-Mail:  post@kreis-ak.de

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