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Was muss ich unternehmen, wenn ich in der ambulanten Pflege arbeite und mir mitgeteilt wird, dass ich MRSA habe?

Wenn bei Ihnen MRSA festgestellt wird, sollten Sie mit dem Betriebsarzt und den Vorgesetzten darüber sprechen, in welchen Bereichen Sie weiter arbeiten können.
Es sollte dann sofort ein Screening aus Nase, Rachen, Wunden und anderen Hautveränderungen erfolgen.
Die Behandlung/Sanierung sollte dann umgehend beginnen.
Nach Abschluss der Behandlung/Sanierung sollte eine Abstrichserie an 3 aufeinanderfolgendend Tagen durchgeführt werden. Die Entscheidung, wann Sie wieder in der Pflege eingesetzt werden können, sollte in Abstimmung mit dem Betriebsarzt erfolgen.
Behördennummer 115

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Parkstraße 1
57610 Altenkirchen
Telefon:  02681/81-0
Telefon:  115 (einheitliche Behördennummer)
Fax:  02681/812000
E-Mail:  post@kreis-ak.de

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