Welche Arbeitsschutzmaßnahmen sind in der medizinisch-pflegerischen Betreuung von Personen mit MRSA-Besiedlung oder –infektion sinnvoll?
Zusätzlich zu der Basishygiene sind besondere Maßnahmen entsprechend der TRBA 250, Abschnitt 4 zu ergreifen:
Die Beschäftigten sind über die erforderlichen Hygienemaßnahmen zu unterrichten und anhand der Betriebsanweisung und des Hygieneplans über die auftretenden Gefahren und über die Schutzmaßnahmen zu unterweisen. Dabei sind ihnen Hinweise hinsichtlich der Relevanz einer Immunsuppression oder einer nicht intakten Hautoberfläche zu geben. Ausreichend sind bei der Betreuung von MRSA-Patienten die in der TRBA 250 ohnehin für die medizinisch-pflegerischen Betreuung vorgesehen Maßanahmen:
Die Beschäftigten sind über die erforderlichen Hygienemaßnahmen zu unterrichten und anhand der Betriebsanweisung und des Hygieneplans über die auftretenden Gefahren und über die Schutzmaßnahmen zu unterweisen. Dabei sind ihnen Hinweise hinsichtlich der Relevanz einer Immunsuppression oder einer nicht intakten Hautoberfläche zu geben. Ausreichend sind bei der Betreuung von MRSA-Patienten die in der TRBA 250 ohnehin für die medizinisch-pflegerischen Betreuung vorgesehen Maßanahmen:
- Händedesinfektion,
- Tragen eines Schutzkittels (evtl. flüssigkeitsdichte Schürze),
- Schutzhandschuhe,
- Mund-Nasen-Schutz.
