Hilfsnavigation

Seitenoptionen

 |  Schrift
  |  Kontrast
info-punkt

Volltextsuche

Inhalt


Welche Arbeitsschutzmaßnahmen sind zu empfehlen um eine Besiedlung mit MRSA bei der Nutztierhaltung (insbesondere Schweine, Mastkälber und Geflügel) zu vermeiden?

Um die Übertragung von MRSA auf Beschäftigte zu mininieren und eine Weiterverbreitung in andere Bereiche zu erschweren, sind klassische Hygienemaßnahmen durchzuführen (siehe auch „TRBA 230: Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in der Land- und Forstwirtschaft und bei vergleichbaren Tätigkeiten“). In der Unterweisung ist auf das erhöhte Risiko einer Infektion für immungeschwächte Beschäftigte (Diabetiker etc.) und Beschäftigte mit Hautläsionen hinzuweisen. Weitere Informationen in der : Stellungnahme des ABAS (Ausschuss für biologische Arbeitssicherheit) zur „Belastung von Beschäftigten in der Tierproduktion mit Methicillin-resistenten Staphylococcus aureus (MRSA)“.

Behördennummer 115

Schnellzugriffe



Kontakt

Parkstraße 1
57610 Altenkirchen
Telefon:  02681/81-0
Telefon:  115 (einheitliche Behördennummer)
Fax:  02681/812000
E-Mail:  post@kreis-ak.de

Kontaktformular
Ins Adressbuch exportieren