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Welche Maßnahmen müssen MRSA-positive Beschäftigte zum Schutz der Patienten durchführen?

Grundsätzlich soll bei medizinischem Personal die MRSA-Dekolonisierung durchgeführt werden (ggf. nach qualifizierter Beratung)
Insbesondere ist zu beachten:
  • Bei einer aktuell bestehenden MRSA-Besiedlung im Nasen-Rachen-Raum und bei gleichzeitigem respiratorischen Infekt ist das Tragen von Mund-Nasenschutz bei Patientenkontakt erforderlich.
  • Bei MRSA-Besiedlung einer Wunde muss diese sekretdicht abgedeckt sein.
  • Bei MRSA-Besiedlung an den Händen (z.B.Ekzem) müssen bei Patientenkontakt Handschuhe getragen werden. Ist dies nicht möglich, kann bis zur Abheilung der Hauterkrankung ein patientenferner Einsatz erforderlich sein.
 Im seltenen Einzelfall einer andauernden MRSA-Besiedlung müssen im Rahmen der Eigenverantwortung des MRSA-Trägers bei Patientenkontakt  Basishygienemaßnahmen risikoadaptiert konsequent umgesetzt werden.
Behördennummer 115

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Parkstraße 1
57610 Altenkirchen
Telefon:  02681/81-0
Telefon:  115 (einheitliche Behördennummer)
Fax:  02681/812000
E-Mail:  post@kreis-ak.de

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