Hilfsnavigation

Seitenoptionen

 |  Schrift
  |  Kontrast
info-punkt

Volltextsuche

Inhalt



Welche Maßnahmen müssen MRSA-positive in medizinischen Einrichtungen Beschäftigte zum Schutz der Patienten durchführen?

Grundsätzlich soll bei medizinischem Personal die Sanierung angestrebt werden.
Insbesondere ist zu beachten:
  • Bei einer MRSA-Besiedlung sollte der Betroffene nicht in der Pflege am Patienten eingesetzt werden.
  • Wann der Betroffene nach einer erfolgreich durchgeführten Sanierung seiner normalen Tätigkeit wieder nachgehen kann, ist eine Einzelfallentscheidung in Zusammenarbeit mit dem Betriebsarzt. Es ist unbedingt auf die Einhaltung der Schweigepflicht zu achten.
Behördennummer 115

Schnellzugriffe



Kontakt

Parkstraße 1
57610 Altenkirchen
Telefon:  02681/81-0
Telefon:  115 (einheitliche Behördennummer)
Fax:  02681/812000
E-Mail:  post@kreis-ak.de

Kontaktformular
Ins Adressbuch exportieren