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Welche Maßnahmen müssen im Pflegeheim unternommen werden, wenn ein MRSA-Patient nach Krankenhausentlassung in das Pflegeheim kommt?

  • Ein Bewohner mit MRSA muss nicht zwingend in einem Einzelzimmer untergebracht werden. Bei großflächigen Wunden ist das Teilen eines Zimmers mit anderen  Bewohnern nicht sinnvoll.
  • Falls sie es möchten können mehrere Patienten mit MRSA gemeinsam in einem Zimmer (sog. Kohortenpflege) gepflegt werden.
  • Schutzkleidung (Schutzkittel, Handschuhe) werden pro Bewohner benutzt.
  • Wenn der Bewohner mit MRSA Wunden hat, die steril abgedeckt sind oder ein geschlossenes Harnableitungssystem hat, kann er an sozialen Aktivitäten teilnehmen.
  • Übertragung von MRSA findet hauptsächlich während direktem pflegerischem Kontakt oder während der Versorgung des Bewohners statt, wie beispielsweise beim Waschen, beim Bett bereiten, bei der Wundversorgung und Ähnlichem.
  • Das Zimmer, in dem der Bewohner sich befindet und die dazugehörigen sanitären Anlagen, müssen täglich gereinigt werden.
Behördennummer 115

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Parkstraße 1
57610 Altenkirchen
Telefon:  02681/81-0
Telefon:  115 (einheitliche Behördennummer)
Fax:  02681/812000
E-Mail:  post@kreis-ak.de

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