Hilfsnavigation

Seitenoptionen

 |  Schrift
  |  Kontrast
info-punkt

Volltextsuche

Inhalt

Welche grundlegenden Maßnahmen müssen im Krankenhaus ergriffen werden?

Es gibt keine generellen, für alle Einrichtungen Deutschlands gleichermaßen angemessenen  Maßnahmen.

Grundlegende Maßnahmen zur Infektionsprävention sind

  • die Basishygiene
  • Händehygiene

Jede Einrichtung muss ihre Risikopopulation identifizieren, da es diesbezüglich in den verschiedenen Krankenhäusern Abweichungen gibt. Während sich Hochrisikopatienten gut identifizieren lassen, wie zum Beispiel  der Hämatologie/Onkologie oder auch der Inneren Medizin, der Chirugie und Patienten mit sehr geringem Risiko, zeigte sich in anderen Bereichen zum Teil eine große Uneinigkeit (Quelle: Epidemiologisches Bulletin Nr. 27).

Nach ermitteltem Risikoprofil, sollten mindestens zwei von mehreren Maßnahmen ausgewählt werden, die speziell auf die Einrichtung passen.

Die möglichen Maßnahmen wurden von der KRINKO in horizontale Maßnahmen und vertikale Maßnahmen unterteilt.

Horizontale Maßnahmen:

  • Ganzkörperwaschung
  • intensivierte Reinigung und Desinfektion von Oberflächen
 
  • Schulung der Patienten
  • Förderung bereits vorhandener infektionspräventiver Bündel
 

Vertikale Maßnahmen:

  • Isolierung ( wenn die Risikoeinschätzung zu dem Schluss kommt, dass auch andere Maßnahmen eine Übertragung verhindern können, muss die Isolierung kein Teil des Bündels sein)
  • aktives Screening
  • Barrieremaßnahmen      

Ziele sollten vorab festgelegt und die Einhaltung überprüft werden. Gegebenenfalls Maßnahmen anpassen, beziehungsweise das Maßnahmenbündel erweitern, wenn der gewünschte Effekt nicht eintritt.

Behördennummer 115

Schnellzugriffe



Kontakt

Parkstraße 1
57610 Altenkirchen
Telefon:  02681/81-0
Telefon:  115 (einheitliche Behördennummer)
Fax:  02681/812000
E-Mail:  post@kreis-ak.de

Kontaktformular
Ins Adressbuch exportieren