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Welche sanierungshemmenden Faktoren müssen bei der Sanierung berücksichtigt werden?

  • Dialyse,
  • liegende Devices (Harnwegskatheter, Tracheostoma, PEG usw.),
  • chronische Hauterkrankungen (z.B. atopisches Ekzem, Psoriasis),
  • MRSA-selektierende antibiotische Therapie,
  • chronische Wunden,
  • Erkrankungen an Prädilektionsstellen für MRSA (z.B. chronische Rhinitis, Sinusitis)
Bei Vorliegen von sanierungshemmenden Faktoren hat die Behandlung der Grunderkrankung Vorrang und bestimmt den Zeitpunkt einer MRSA-Sanierung. Es kann notwendig sein, vor der Sanierung zunächst die Besserung/Heilung der Grunderkrankung bzw. das Entfernen der Devices abzuwarten. Doch auch bei Fortbestand der sanierungshemmenden Faktoren kann ein Sanierungsversuch, z.B. zur Keimreduktion erforderlich sein.
Behördennummer 115

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Parkstraße 1
57610 Altenkirchen
Telefon:  02681/81-0
Telefon:  115 (einheitliche Behördennummer)
Fax:  02681/812000
E-Mail:  post@kreis-ak.de

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