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Wer trägt die Kosten der Diagnostik und der Dekolonisation bei sonst gesunden Kindern?

Die aktuelle Vergütungsvereinbarung zur Erstattung von Kosten, die mit der MRSA-
dekolonisierung verbunden sind, ermöglichen keine Refinanzierung der MRSA-Diagnostik
und MRSA-Dekolonisation bei ansonsten gesunden Kindern. Die Familie des Kindes muss
die finanzielle Belastung selbst tragen (inklusive Verlaufsdiagnostik mindestens 100€ pro
Familienmitglied und Dekolonisierungszyklus).

Behördennummer 115

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Kontakt

Parkstraße 1
57610 Altenkirchen
Telefon:  02681/81-0
Telefon:  115 (einheitliche Behördennummer)
Fax:  02681/812000
E-Mail:  post@kreis-ak.de

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