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Wer trägt die Kosten wenn ein Beschäftigter möchte, dass eine Screening-Untersuchung bei ihm durchgeführt wird (Wunschuntersuchung)?

Eine MRSA-Screeninguntersuchung bezüglich einer MRSA-Besiedlung, ohne gleichzeitiges Vorliegen einer gesundheitlichen Einschränkung des Beschäftigten, bei der eine Verursachung durch den Arbeitsplatz vermutet wird, ist keine arbeitsmedizinische Untersuchung zu Lasten des Arbeitgebers nach ArbschG §11. Somit muss der Arbeitnehmer  die Kosten tragen.
Wendet sich der Beschäftigte für die Untersuchung an seinen Hausarzt, muss dieser entscheiden, ob eine medizinische Indikation für die Untersuchung besteht. In diesem Fall werden die Kosten von der Krankenkasse übernommen.
Der Beschäftigte ist entsprechend aufzuklären.
Behördennummer 115

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Parkstraße 1
57610 Altenkirchen
Telefon:  02681/81-0
Telefon:  115 (einheitliche Behördennummer)
Fax:  02681/812000
E-Mail:  post@kreis-ak.de

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