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Wie lange darf ich nicht in der Pflege arbeiten, wenn ich MRSA habe?

Dieses Problem ist nicht einheitlich geregelt. Es muss im Einzelfall entschieden werden nach Rücksprache mit dem Betriebsarzt, dem Krankenhaushygieniker, dem Arbeitgeber und evtl. dem Gesundheitsamt. Hier müssen insbesondere der Ort der Besiedlung und die Risiken für den Patienten berücksichtigt werden.
Behördennummer 115

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Telefon:  02681/81-0
Telefon:  115 (einheitliche Behördennummer)
Fax:  02681/812000
E-Mail:  post@kreis-ak.de

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